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Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden oder sich beruflich orientieren möchten. Die Einstiegsqualifizierung ist mit einem Praktikum vergleichbar, nur dass es bei der EQ klarere gesetzliche Regelungen gibt. So sind hier beispielsweise die Vergütung sowie die Dauer (zwischen sechs und zwölf Monate) gesetzlich vorgeschrieben und festgelegt. Parallel zur betrieblichen Arbeit nimmt der Praktikant auch am Unterricht in der Berufsschule teil, sodass ihm im Verlauf des Praktikums die Inhalte des ersten Ausbildungsjahr vermittelt werden. Sind Praktikant und Betrieb mit der Zusammenarbeit zufrieden, kann im Anschluss an die EQ ein Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Die zuständige Kammer kann dann die Zeit des Praktikums anrechnen, sodass der Anwärter direkt ins zweite Lehrjahr einsteigt.
Wer kann eine Einstiegsqualifizierung machen?
Damit die Arbeitsagentur eine EQ fördert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist, dass der Anwärter beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet ist und keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem darf er noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, muss unter 25 Jahre alt sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Wie profitieren Unternehmen von der EQ?
Für Betriebe bietet die EQ viele Chancen, da sie sich nicht sofort auf drei Jahre an einen Jugendlichen binden müssen und beide Parteien sich zunächst einmal beschnuppern können. Zudem bedingt der demografische Wandel rückläufige Bewerberzahlen. Dadurch wird das Angebot, auch Jugendliche mit schlechteren Noten zu testen und ihnen eine Chance zu geben, interessanter. Unternehmen können durch die EQ Jugendliche an eine Ausbildung heranführen, der Übergang in eine Ausbildung ist dann jederzeit möglich. Zudem sind Einstiegsqualifizierungen aus allen Berufen ableitbar. Die Tätigkeitsbereiche können abhängig von der Entwicklung der Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.
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Hard Skills sind Qualifikationen und fachliche Kenntnisse, die in der Regel in der Schule, Ausbildung oder während eines Studiums erworben wurden und die mittels Noten, Zertifikaten oder Abschlüssen nachgewiesen werden können. Sie stellen die Fachkompetenz einer Person dar, die im Laufe des Lebens und mit zunehmender Berufserfahrung immer größer wird. Typische Hard Skills sind z.B. Schulabschlüsse, akademische Abschlüsse, Ausbilderscheine, Fremdsprachenkenntnisse, Buchführungskenntnisse, Software-Know-how, Betriebssysteme oder Programmiersprachen. Für den Erfolg einer Bewerbung beispielsweise sind Hard Skills von elementarer Bedeutung.
Unterschied: Hard Skills und Soft Skills
Hard Skills sind notwendig, um der beruflichen Herausforderung fachlich gewachsen zu sein. Soft Skills beschreiben in Abgrenzung dazu die persönliche Qualifikation, die sich auf den zwischenmenschlichen Bereich auswirkt. Soft Skills werden daher auch als sogenannte „weiche Faktoren“ bezeichnet und sind im Gegensatz zu den Hard Skills nicht ohne Weiteres greifbar und damit schwer quantifizierbar. Sie lassen sich in drei Bereiche untergliedern: personale, soziale und methodische Kompetenz.
Viele Unternehmen legen heutzutage auf Hard und Soft Skills gleichermaßen Wert, sodass auch persönliche Fähigkeiten wie Eigeninitiative, Teamfähigkeit oder Empathie ebenfalls in den Auswahlprozess bei Bewerbungen einfließen.
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Eine Bildungseinrichtung oder auch Bildungsinstitution stellt eine Einrichtung dar, die entweder einer staatlichen oder kommunalen Verordnung folgend einen originären Bildungsauftrag besitzt oder der ein indirekter Bildungsauftrag zugesprochen wird. Bildungseinrichtungen umfassen sowohl Institutionen des Schul- und Hochschulsystems als auch Institutionen der Weiterbildung und Kultur. Bildungsinstitutionen sind entweder im Bereich der öffentlichen Bildung zu finden oder aber in freier Trägerschaft, wobei besonders die Kommunen auch freie Träger mit öffentlichen Bildungsaufgaben betrauen.
In der Vergangenheit hat die Kooperation fachverwandter Bildungseinrichtungen stark zugenommen, ebenso wie ihre internationale Vernetzung. Zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen mit originärem Bildungsauftrag zählen u.a. der Kindergarten, die Grundschule, Förder-, Haupt und Realschule sowie das Gymnasium. Des Weiteren zählen Fachschulen, Berufsakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, Fachakademien, Fachhochschulen, Hochschulen, Musikhochschulen, Sporthochschulen, Volkshochschulen und Schulen für die Erwachsenenbildung zu den originären Bildungseinrichtungen. Einen indirekten Bildungsauftrag besitzen nachfolgende öffentliche Bildungsinstitutionen: Museen, Bibliotheken sowie Dokumentationszentren.
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Hinter der Abkürzung AZAV verbirgt sich die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durchführen lassen, bedürfen einer Zulassung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten möchten. Die konkrete Maßnahme muss hingegen nur zugelassen sein, wenn sie mit einem Gutschein, d.h. mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, in Anspruch genommen werden kann.
Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte fachkundige Stellen zuständig, die ihrerseits über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle verfügen und aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig werden. Gegenstand dieser Vereinbarung ist auch der Preis für die Zulassung. Die fachkundige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. Die Zulassung kann für längstens fünf Jahre erteilt werden.
Das Zulassungsverfahren gliedert sich in drei Stufen:
Stufe 1: Die Trägerzulassung ist für alle Träger verpflichtend. Vorausgesetzt werden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung, ein System zur Sicherung der Qualität (im Rahmen der Prüfung werden externe Zertifizierungen eines Qualitätssicherungssystems und Verbandszertifizierungen berücksichtigt) sowie angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer.
Stufe 2: Im Rahmen der Maßnahmezulassung werden Basisanforderungen an die Gutscheinmaßnahmen gestellt. Hier wird geprüft, ob das Maßnahmekonzept eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt, zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam ist sowie angemessene Teilnahmebedingungen bietet.
Stufe 3: An Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung werden darüber hinaus ergänzende Anforderungen gestellt.
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Unter Erwachsenenbildung wird die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach einem Abschluss einer unterschiedlich individuell ausgedehnten ersten Bildungsphase verstanden. Da die traditionellen Ausbildungswege in der Regel keine lebenslang ausreichenden Qualifikationen mehr vermitteln, gewinnt die Erwachsenenbildung zunehmend an Bedeutung. Ein in der Erwachsenenbildung beruflich Tätiger wird als Erwachsenenbildner bezeichnet. Die Erwachsenenbildung umfasst ein breites Spektrum: Weiterbildungen, Umschulungen, Fachwirte, Externenprüfungen (IHK) oder auch Seminare, die zum Teil sogar berufsbegleitend angeboten werden.
Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Aktualisierung von Wissen und Fähigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben. Bei einer beruflichen Weiterbildung sollte darauf geachtet werden, einen passgenauen Lernpfad zu erstellen. Das bedeutet, dass gemeinsam mit einem Fachberater ein maßgeschneidertes Kursangebot zusammengestellt wird, das individuell auf die aktuelle Situation sowie die beruflichen Ziele des Bildungsinteressierten zugeschnitten ist. Weiterbildungen ermöglichen mit den laufend fortschreitenden Entwicklungen im Bereich Technik, Wissenschaft und Gesellschaft Schritt zu halten, bisheriges Fachwissen aufzustocken oder sogar einen eventuell versäumten Abschluss nachzuholen.
Informieren Sie sich gerne bei einem REFA-Fachberater über Ihren individuellen Lernpfad.
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Die Bildungsprämie wurde 2008 eingeführt und ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Sie besteht aus zwei Komponenten, nämlich aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Die Bildungsprämie soll die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung fördern. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds finanziert.
Was ist ein Prämiengutschein?
Einen Prämiengutschein bekommen Weiterbildungsinteressierte, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro, nicht übersteigt. Der Staat übernimmt dabei 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Die verbleibenden Kosten sind vom Erwerbstätigen selbst aufzubringen, diese kann er beispielsweise über das Weiterbildungssparen (Spargutschein) finanzieren. Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Diese muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.
Was ist ein Spargutschein?
Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden – unabhängig vom Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, z. B. wenn der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zahlt, die in einem Bausparvertrag oder als Fondssparen angelegt sind. Der Spargutschein kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden. Der Spargutschein wird nach einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle ausgegeben.
Die Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderwege ist, dass die Bildungseinrichtung der eigenen Wahl bereit ist, Bildungsprämiengutscheine anzunehmen. Ob die persönlichen Voraussetzungen zum Erhalt der Bildungsprämie bspw. für eine REFA-Weiterbildung berechtigen, lässt sich vorab schnell feststellen und prüfen.
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Der Begriff Berufsausbildung beschreibt die Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Fertigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Eine Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Eine Berufsausbildung wird überwiegend im dualen System absolviert und erfolgt meist in Ausbildungsberufen, die im handwerklichen, landwirtschaftlichen, industriellen oder kaufmännischen Bereich einzuordnen sind. Sie ist je nach Berufswunsch mehrjährig und endet mit einer Prüfung, die vor der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer abgelegt werden muss. Zu unterscheiden sind dabei die betriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung, die Ausbildung im dualen System und das Studium.
Eine Berufsausbildung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
- Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
- Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung
Anders als ein Arbeitsverhältnis dient ein Berufsausbildungsverhältnis nicht dem Zweck des Geldverdienens, sondern dem Erlernen eines Berufs. Ein Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten kann sowohl in Form einer Lehre als auch in Form eines Studiums geschehen.
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Der Ausbildungsvertrag stellt eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb dar. Der Berufsausbildungsvertrag wird vor Beginn der betrieblichen Ausbildung geschlossen und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen beiden Parteien. Ausbildungsverträge dürfen nur solche Betriebe abschließen, denen von der zuständigen Stelle die Ausbildungseignung zugesprochen wurde. Ein Ausbildungsvertrag muss in Schriftform erfolgen und in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der zuständigen Kammer eingetragen werden. Man unterscheidet in sechs verschiedene Kammern:
- Handwerkskammer für handwerkliche Berufe wie Kraftfahrzeugmechaniker oder Elektroniker für Betriebstechnik
- Industrie- und Handelskammer für Handelsberufe wie Bankkaufmann oder Groß- und Außenhandelskaufmann
- Landwirtschaftskammer für landwirtschaftliche Berufe wie Landwirt oder Milchtechnologe
- Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer für Berufe im Bereich der Rechtspflege wie Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte
- Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer für Berufe im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wie Steuerfachangestellter
- Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer für Gesundheitsberufe wie Medizinische Fachangestellte oder Pharmazeutisch-technische Assistentin
Die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags können variieren, müssen aber in gewissen Punkten übereinstimmen. So wie es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 11 der gesetzlichen Vorschriften bestimmt und die der Vertrag enthalten muss:
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung mit Ziel sowie die Bezeichnung der Berufstätigkeit
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa Dienstreisen oder externe Vorträge.
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit bzw. wöchentlichen Arbeitszeit.
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen und Bedingungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrags und der gesamten Ausbildung
- Allgemeine Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
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Beim Übergang von der Schule in das Berufsleben beschreibt das Handlungsfeld Berufsorientierung in der Regel die Beratungsangebote bis zum Ende der allgemeinbildenden Schule. Die Orientierung bezieht sich dabei auf zwei Seiten: Auf der einen Seite stehen die Jugendlichen, die sich selbst orientieren und hierfür zunächst ihre eigenen Interessen, Wünsche und Kompetenzen kennenlernen müssen. Auf der anderen Seite stehen die Bedarfe und Anforderungen der Arbeitswelt und der Gesellschaft, auf die hin junge Menschen orientiert werden.
Die Berufsorientierung ist also als ein Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen diesen beiden Seiten zu verstehen, wobei im Verlauf diese immer wieder neu justiert werden müssen, denn beide Seiten sind geprägt von sich wandelnden gesellschaftlichen Werten, Normen und Ansprüchen und von den technologischen und sozialen Entwicklungen im Wirtschafts- und Beschäftigungssystem. Berufsorientierung ist somit ein Lernprozess, der sowohl in formellen organisierten Lernumgebungen als auch informell im alltäglichen Lebensumfeld stattfindet.
In diesem Sinne gehen die Konzepte über Ziele wie die Herstellung von Ausbildungsreife und eine einmalige Berufswahl hinaus. Sie sollen junge Menschen dabei umfassend unterstützen, ihre Persönlichkeit aktiv zu entwickeln, um die Anforderungen in der moderner Arbeit- und Lebenswelt zu bewältigen.
Im Rahmen der Berufsorientierung gibt es unterschiedliche Instrumente, die sich je nach Zielrichtung der individuellen, der beruflichen oder auch der wirtschaftlichen Berufsorientierung zuordnen lassen, wie z.B. Kompetenzfeststellungsverfahren, Berufsorientierungsprogramme oder Praktika.
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Ein Fachkräftemangel ist gegeben, wenn unter Berücksichtigung der beruflichen Flexibilität der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften erkennbar und dauerhaft über dem Angebot an ausgebildeten Fachkräften liegt. Hiervon abzugrenzen ist der Arbeitskräftemangel, der die notwendige berufliche Qualifikation nicht berücksichtigt und auch die nicht formal beruflich Qualifizierten miteinbezieht. Tätigkeiten, die für Un- und Angelernte offenstehen, sind entsprechend einfacher zu besetzen als Tätigkeiten, die einen berufsspezifischen Abschluss voraussetzen. Erste Anzeichen für einen Fachkräftemangel können überdurchschnittliche Lohn- oder Gehaltssteigerungen in einem Fachgebiet sein.
Ursachen eines Fachkräftemangels
Ein betrieblicher Mangel an Fachkräften kann auf schlechte Personalrekrutierung, schlechtes Unternehmensimage oder unzureichende Bezahlung sowie durch schwache Mitarbeiterbindung oder auf ungenügende Angebote an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zurückgehen. Auch die Digitalisierung treibt den Fachkräftemangel an, hier fehlt es an Personal mit spezifischem Fachwissen auf diesem Gebiet.
Ein Fachkräftemangel kann auf eine bestimmte Region, eine Branche oder ein ganzes Land zutreffen. Ist letzteres der Fall, sollten Umkehrungen getroffen werden, die auf der nationalen Ebene angegangen werden, um eine effektive Arbeitskräfteplanung und die Entwicklung von Strategien für die allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung voranzutreiben.
Folgen eines Fachkräftemangels
Der Fachkräftemangel schwächt das mögliche Wachstum einer Wirtschaft. Gerade in Ländern der Dritten Welt, früher auch in den Staaten des Realsozialismus stellt er auch ein Problem für die Entwicklung der Gesellschaft dar, weil wesentliche Funktionen der Gesellschaft nicht besetzt werden können. In diesen Ländern kann ein sogenannter „Brain-Drain“ (Talentabwanderung) dazu führen, dass die Auswanderung qualifizierter Arbeitnehmer zunimmt und dies einen Fachkräftemangel verursachen kann.