Der Begriff Berufsausbildung beschreibt die Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Fertigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Eine Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Eine Berufsausbildung wird überwiegend im dualen System absolviert und erfolgt meist in Ausbildungsberufen, die im handwerklichen, landwirtschaftlichen, industriellen oder kaufmännischen Bereich einzuordnen sind. Sie ist je nach Berufswunsch mehrjährig und endet mit einer Prüfung, die vor der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer abgelegt werden muss. Zu unterscheiden sind dabei die betriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung, die Ausbildung im dualen System und das Studium.
Eine Berufsausbildung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
- Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
- Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung
Anders als ein Arbeitsverhältnis dient ein Berufsausbildungsverhältnis nicht dem Zweck des Geldverdienens, sondern dem Erlernen eines Berufs. Ein Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten kann sowohl in Form einer Lehre als auch in Form eines Studiums geschehen.