Förderprogramme


Gewusst wo: Fördermittel für Ihre Weiterbildung

Agentur für Arbeit

  • Bildungsgutschein
    https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba015381.pdf

    Zielgruppe:
    Zur Zielgruppe zählen Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch zur Sicherung des Arbeitsplatzes und der beruflichen Wiedereingliederung können Personen umfangreich durch die Agentur für Arbeit oder durch die zuständigen kommunalen Träger der Grundsicherung (Jobcenter) gefördert werden. 

    Ziel einer geförderten beruflichen Weiterbildung ist die individuelle Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Bildungsanbieter sowie die Bildungsmaßnahmen müssen gem. AZAV zertifiziert sein. 

    Förderung: 
    https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba015381.pdf

    Finanziell gefördert wird der oben genannte Personenkreis sowie alle Leistungen, die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehen wie z. B. Lehrgangskosten, 
    Fahrkosten, Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten. 

 

  • Qualifizierungschancengesetz
    https://www.bmas.de/qualifizierungschancengesetz.html

    Zielgruppe:
    Im Fokus stehen Arbeitnehmer/innen, deren berufliche Tätigkeiten in besonderer Weise von Digitalisierung und Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf, d. h. Berufe, in denen ein Engpass an Fachkräften besteht, anstreben. 

    Ziel des Gesetzes ist es, vorhandene Qualifikationen bzw. den beruflichen Um- oder Aufstieg vor dem Hintergrund der „Digitalisierung“ zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Unternehmen bei der langfristigen Bindung ihrer Fachkräfte und der Sicherung von Arbeitsplätzen unterstützt. 

    Förderung:
    https://www.bmas.de/qualifizierungsoffensive.html

    Neben Zuschüssen zu Lehrgangskosten werden auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsdauer gewährt. Die Beratung erfolgt über den Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit.

 


Landes- und Bundesprogramme

U.a. Bildungsscheck NRW / Weiterbildung in Niedersachsen / Bildungsurlaub 

  • Bildungsprämie
    https://www.bildungspraemie.info

    Zielgruppe:
    Arbeitnehmer/innen die in ihrem Arbeitsverhältnis mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern-/Pflegezeit befinden 
    und deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr max. 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. max. 40.000 Euro (Zusammenveranlagte) beträgt.
    Auch Selbständige können die Bildungsprämie nutzen.

 

  • Bildungscheck NRW
    https://www.mags.nrw/bildungsscheck/

    Zielgruppe:
    Gefördert werden Arbeitnehmer/innen im lebenslangen Lernprozess mit dem Ziel ihrer Beschäftigungsfähigkeit, sowie Mitarbeiter/innen in Betrieben 
    mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU), mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch qualifizierte Beschäftigte zu stärken (Betrieblicher Bildungsscheck).

    Mit dem Ziel der Beschäftigungsfähigkeit werden in Nordrhein-Westfalen seit 2006 Arbeitnehmer/innen im lebenslangen Lernprozess 
    finanziell unterstützt (Individueller Bildungsscheck).

    Förderung: 
    https://www.mags.nrw/bildungsscheck/
    Die Höhe der Förderung beträgt 50% der beruflichen Weiterbildungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro pro Bildungsscheck.

 

  • Der Spargutschein (Weiterbildungssparen)
    https://www.bildungspraemie.info/de/der-spargutschein.php
    Arbeitnehmer/innen können im Rahmen des VermBG (Vermögensbildungsgesetzes) seit 2009 Sparverträge auch zur Finanzierung kosten- und 
    zeitintensiver Weiterbildungen nutzen – unabhängig vom Einkommen, Alter und Erwerbsstatus.

 

 

  • Steuerliche Förderung
    Ausgaben im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung sind unter dem Punkt „Werbungskosten“ absetzbar. 

 


Sonstige Kostenträger

  • Weiterbildung über den Bundesförderungsdienst der Bundeswehr
    https://www.bundeswehr.de/beratung-und-foerderung
    Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung. 
    Unter beruflicher Bildung wird die fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung u.a. in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen verstanden.

 

 

  • Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften/Transfergesellschaften
    Mit diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument wird das Ziel verfolgt, im Rahmen einer Massenentlassung von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter/innen
    auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln. Hierzu werden u. a. die Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung genutzt.

 

 

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