Bildungsurlaub


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Bildungsurlaub ist eine Sonderform des bezahlten Urlaubs und dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung. Um ihn klar vom Erholungsurlaub abzugrenzen, wird er auch Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt. Die „Bildungshoheit“ obliegt den einzelnen Bundesländern, weshalb es hier große Unterschiede hinsichtlich des Anspruchs und der Dauer von Bildungsurlaub gibt.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In 14 von 16 Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub; für Beschäftigte in Bayern und Sachsen gilt dies nicht; hier sind Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Arbeit­gebers angewiesen. Voraussetzung ist oft eine Mindestgröße des Betriebs und eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses. In der Regel haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Aber auch hier gelten die jeweiligen Regelungen der Länder.

Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag sind Unterlagen über die Bildungsveranstaltung, wie beispielsweise der Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung als Arbeitnehmerweiterbildung, das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben, beizufügen.

In den meisten Bundesländern gilt eine Einreichungsfrist von sechs Wochen vor Kursbeginn. Musteranträge gibt es in der Regel beim Kursanbieter oder bei den Gewerkschaften.

Welche Seminare werden gefördert?

Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis hin zu persönlichkeitsbildenden Seminaren. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass sowohl der Weiterbildungsanbieter als auch das gewählte Seminar im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) als Bildungsurlaub am Standort des Arbeitgebers anerkannt sind.

Anerkannte Bildungsveranstaltungen finden in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen statt – bei mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann die Weiterbildungsmaßnahme auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.

Wer trägt die Kosten für die Weiterbildung?

Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts. Die Kosten für die Weiterbildung trägt in der Regel der Beschäftigte. In manchen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss an den Weiterbildungskosten. Einige Bundesländer bieten Bildungsprämien oder Förderprogramme an.

Darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Liegen keine dringenden betrieblichen Gründe vor, wie etwa Urlaubsvorrang von Kollegen oder wichtige Projektfristen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Bildungsurlaub zu genehmigen.

Lehnt ein Arbeit­geber den Antrag auf Bildungs­urlaub ab, muss er dies in den meisten Bundes­ländern inner­halb einer gesetzten Frist schriftlich begründen und den Bildungsurlaub zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. 

Die Bildungsurlaubsgesetze in den deutschen Bundesländern

in den bundesdeutschen Ländern

Land

Einführung; Inkrafttreten

Rechtsgrundlage

Baden-Württemberg

1. Juli 2015

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

Bayern

nicht existent

Berlin

1. Jan. 1991

Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

Brandenburg

nach dem 15. Dez. 1993

Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG)

Bremen

1. Jan. 1975

Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)

Hamburg

1. Apr. 1974

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG)

Hessen

1. Feb. 1999

Verordnung zur Durchführung desHessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlGDV)

Mecklenburg-Vorpommern

nach 13. Dez. 2013 (löste Bildungsfreistellungsgesetz vom 7. Mai 2001 ab)

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – BfG M-V)

Niedersachsen

1. Jan. 1975

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG)

Nordrhein-Westfalen

1. Jan. 1985

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Rheinland-Pfalz

1. Apr. 1993

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BFG)

Saarland

nach 10. Feb. 2010

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)

Sachsen

nicht existent

Sachsen-Anhalt

1. Jan. 1998

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BiFreistG ST)

Schleswig-Holstein

30. März 2012

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)

Thüringen

1. Jan. 2016

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mitenthalten, etwa in § 9 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.

REFA Nordwest ist ein anerkannter Weiterbildungsträger gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW und Hamburg.

REFA Nordwest e.V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV

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