Die Ausbildungsordnung legt in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung fest. Sie regelt somit die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. Die Grundlage für die Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz.
Nach dem Berufsbildungsgesetz muss eine solche Ausbildungsordnung mindestens fünf Kernelemente enthalten:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- die Ausbildungsdauer (sie soll mindestens zwei, aber nicht mehr als drei Jahre betragen)
- das Ausbildungsberufsbild (darunter sind die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu verstehen, die Gegenstand der Ausbildung sind)
- der Ausbildungsrahmenplan (Anleitung, wie die Vermittlung der vorstehend aufgeführten Anforderungen sachlich und zeitlich zu gliedern ist)
- die Prüfungsanforderungen
Die Ausbildungsordnung dient als rechtsverbindliche Grundlage und erleichtert die Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung. Dabei ermöglicht sie die Sicherung der hohen Qualität einer Berufsausbildung – und das unabhängig vom jeweiligen Betrieb und Ausbildungsort. Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist eine solche Ausbildungsordnung erlassen. Die Entwicklung der Ausbildungsordnungen liegt in der Zuständigkeit des Bundesinstituts für Berufsbildung.