Als Quereinsteiger bezeichnet man Personen, die in ein neues, sparten- oder branchenfremdes Tätigkeitsfeld wechseln, ohne die für diesen Beruf allgemein übliche „klassische“ Ausbildung absolviert zu haben. Oft wird auch von Seiteneinsteiger gesprochen.
Im weiteren Sinne sind auch Personen als Quereinsteiger zu bezeichnen, die einen extremen Branchenwechsel vollziehen. Generell können Unternehmen jede Person mit beliebiger Qualifikation und Erfahrung einstellen. Sie dürfen nur in der Ausführung von Tätigkeiten nicht gegen bestehendes Recht verstoßen und müssen in der Außenwirkung unmissverständliche Titel führen. Quereinsteiger werden auch gezielt von Unternehmen eingestellt, um beispielsweise branchenfremdes Wissen zu generieren. Dabei spielen artfremde und außergewöhnliche Berufs- und Lebenserfahrungen für die Unternehmen eine wichtige Rolle. Die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt der Quereinsteiger in der Regel im Training on the Job (Learning by Doing) und darüber hinaus in Weiterbildungen.
Auch Selbständige, die sich in einem neuen Aufgabengebiet verwirklichen, das nicht unmittelbar mit der eigenen Qualifikation oder Branchenerfahrung verbunden ist, werden als Quereinsteiger bezeichnet.