Akkreditierung bezeichnet in diversen Bereichen den rechtlichen Vorgang, bei dem eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen Eigenschaft bescheinigt. Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist ein länder- und hochschulübergreifendes Verfahren der Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Akkreditierung von Studiengängen sind Prüfungen, die feststellen sollen, ob neue Studiengänge bestimmten Standards entsprechen. Diese werden seit der Einführung des Bachelor- und Masterabschlusses durchgeführt. Hierfür wurden speziell eingerichtete Akkreditierungsagenturen gegründet, die wiederum selbst vom länderübergreifenden Akkreditierungsrat begutachtet und akkreditiert werden.
Die Akkreditierung kann als eine Art Qualitätssicherung für Studiengänge gesehen werden, ist jedoch nicht verpflichtend und sagt somit auch nichts über die Qualität nicht akkreditierter Studiengänge aus. Studieninteressierte sollten sich immer ein eigenes Bild über den gewählten Studiengang machen.
Parallel zur Akkreditierung von Studiengängen gibt es die sogenannte Systemakkreditierung. In dieser Akkreditierung untersuchen die Agenturen nicht mehr die jeweiligen Studiengänge, sondern das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Da die Akkreditierung eines einzelnen Studiengangs oft lange dauert und teuer ist, haben sich Hochschulen und Politik darauf geeinigt, auf lange Sicht die Systemakkreditierung zu bevorzugen.