Der Bildungsgutschein gehört zur staatlichen Bildungsfinanzierung. Hierbei wird das Geld nicht direkt an die Bildungseinrichtung transferiert, sondern der relevanten Personengruppe in Form von Gutscheinen ausgegeben. Die Bildungsinteressierten wählen dann eigenständig eine für sie passende Bildungseinrichtung und können gegen Vorlage des Bildungsgutscheins an der Weiterbildung teilnehmen. Die Bildungseinrichtung hingegen erhält den Gutscheinwert vom Staat erstattet.
Bekanntester Anwendungsfall sind die Bildungsgutscheine, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitslose ausgibt, damit diese an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung partizipieren können. Dabei legt sie folgende Eckpunkte fest:
- Bildungsziel
- Dauer für das Erreichen des Bildungsziels
- Gültigkeitsort bzw. Geltungsbereich
- Gültigkeitsdauer bis zur Einlösung
Diese Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins erfüllt sein:
- abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über drei Jahre
- Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit
- vorliegende oder drohende Arbeitslosigkeit
Beim Einlösen des Bildungsgutscheins muss darauf geachtet werden, dass die vorgesehene Maßnahme für eine Weiterbildungsförderung zugelassen ist und der Weiterbildungsanbieter für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen ist.
Auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich vielmehr um eine sogenannte Kann-Leistung.