Der AdA-Schein wird als Ausbildung für Ausbilder bezeichnet. Durch den Erwerb des AdA-Scheins lassen sich Rückschlüsse auf die Kompetenzen von Ausbildern ziehen, denn schließlich werden in der Ausbildung mehrere Fähigkeiten – auch in der Praxis – auf den Prüfstand gestellt. Der AdA-Schein der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) stellt die Grundlage dar, um in einem Unternehmen in der Nachwuchsförderung aktiv werden zu können.
Wer kann einen AdA-Schein machen?
Grundsätzlich kann jeder einen Ausbilderschein machen. Grundvoraussetzung hierfür ist die persönliche Eignung und fachliche Kompetenz.
Wichtige Informationen zum Ausbilderschein
- Mit dem bestandenen AdA-Schein erhält man die Ausbildungsbefähigung.
- Die Berechtigung, Auszubildende ausbilden zu dürfen, erhält man in der Regel mit einer abgeschlossenen Ausbildung in dem Beruf, in dem man selbst ausbilden möchte.
- Die Prüfung legt man bei der zuständigen IHK bzw. HWK ab.
- Für die Prüfung ist sämtliches theoretisches Wissen relevant, das ein Ausbilder später beim Ausbilden für die Praxis benötigt.
- Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) ist praxisorientiert. Der Lernstoff ist so konzipiert, dass der Ausbilder später auch real davon profitiert.
- Mit der richtigen Vorbereitungszeit ist das Pensum der prüfungsrelevanten Inhalte für jeden Teilnehmer machbar.
Erfolgreich auszubilden bedeutet, Know-how, berufliche Fertigkeiten und Erfahrungswerte an die nächste Generation weiterzugeben. Dabei sollte der Ausbilder selbst immer auf dem Laufenden bleiben und wichtige Entwicklungen in seinem Bereich berücksichtigen und in die Ausbildung einfließen lassen.