Berufliche Weiterbildung


berufliche weiterbildung

Berufliche Weiterbildung dient dem Ziel, Wissen aus einer vorhandenen beruflichen Vorbildung zu vertiefen oder zu erweitern, um auf dem Laufenden zu bleiben, sich für neue Aufgaben zu qualifizieren oder die Karriere aktiv voranzutreiben. Sie findet in der Regel formal, also in einem Seminar oder Workshop eines Weiterbildungsanbieters, statt. Wer räumlich flexibel sein will, absolviert eine Weiterbildung online. Die Abgrenzung zur Fortbildung besteht darin, dass Beschäftigte mit einer Fortbildung eine neue Stufe in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld erreichen wollen, beispielsweise die Meisterprüfung in handwerklichen Berufen.

Eine Weiterbildung kann hingegen auch dem Erlernen einer Fremdsprache oder dem Erweitern von Computer-Kenntnissen dienen.

Welche Formen der beruflichen Weiterbildung gibt es?

Es gibt eine große Bandbreite an Weiterbildungsmöglichkeiten. Zeit, Lerntyp und Reichweite stellen wichtige Faktoren dar, die es bei der Wahl der Weiterbildungsform zu berücksichtigen gilt. So können Unternehmen, die Mitarbeiter weiterbilden möchten, neben dem klassischen Lehrgang auch zwischen Seminar- und Workshopangeboten, E-Learning oder speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulungen wählen. 

Dabei unterscheidet man zwischen:

  • Einarbeitung,
  • Fortbildung,
  • Umschulung,
  • Erwerben einer Zusatzqualifikation,
  • autodidaktische Weiterbildung,
  • berufsbegleitende Weiterbildung

und sonstige berufliche Bildungsvorgänge zum Beispiel am Arbeitsplatz.

Eine innerbetriebliche Form der beruflichen Weiterbildung ist Training on the job, also das Lernen am Arbeitsplatz. Hierbei findet kein Unterricht in Form eines Seminars statt, sondern das Wissen wird praxisnah durch Einweisung von Kollegen, Vorgesetzten oder einer externen Lehrkraft direkt am Arbeitsplatz vermittelt. Da diese Schulungsart ohnehin in vielen Unternehmen zum Alltag gehört, wird sie nicht zwingend als Weiterbildungsmaßnahme wahrgenommen.

Wer zahlt die berufliche Weiterbildung?

Einen Rechts­anspruch darauf, dass Unternehmen Beschäftigten eine Zusatz­qualifizierung zahlen, gib es nicht. Zumindest nicht für freiwil­lige Weiterbildungen. Anders sieht es aus, wenn Vorgesetzte selbst eine Qualifizierung anordnen. Die Praxis zeigt, dass Arbeit­geber besonders dann bereit sind, ihre Mitarbeiter beim Wunsch nach Weiterbildung zu unterstützen, wenn die Qualifizierung zu den Aufgaben des Angestellten passt, sie ihn ans Unternehmen binden oder sie den Mitarbeiter für gute Leistungen belohnen wollen.

Grundsätzlich kann berufliche Weiterbildung finanziert werden

  • durch den Arbeitgeber,
  • durch den Arbeitnehmer selbst,
  • mit öffentlichen Fördermitteln, z. B. durch die Agentur für Arbeit, Förderprogramme der Bundesländer oder der EU
  • oder aber durch eine Kombination daraus (z. B. Bildungsprämie).

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