Werbungskosten absetzen


berufliche weiterbildung

Was sind Werbungskosten?

Ob Fahrtkosten, Weiterbildung oder Fachbücher: Alle Ausgaben rund um den Job werden als Werbungskosten bezeichnet. Diese Werbungskosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Staat erlaubt jedem Arbeitnehmer, pauschal 1.000 Euro im Jahr als Werbungskosten anzusetzen – egal, ob diese tatsächlich in dieser Höhe angefallen sind. Falls die Ausgaben höher waren, müssen Arbeitnehmer diese anhand von Nachweisen belegen. 

Zudem entstehen Werbungskosten noch bei folgenden Einkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.

Wie entstehen Werbungskosten?

Es gibt viele Dinge rund um die Arbeit, für die Arbeitnehmer Geld ausgeben müssen. Diese Kosten können am Ende des Jahres bei der Steuererklärung angesetzt werden. So vielfältig die unterschiedlichen Berufe, so vielfältig die Art der Ausgaben.

Typische Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Arbeits-/Berufskleidung
  • Arbeitsmittel, z. B. Aktentasche, Werkzeuge
  • Arbeitszimmer
  • Fahrtkosten
  • Fachbücher und -zeitschriften
  • Fort- und Weiterbildung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten
  • Umzugskosten

Wie werden Werbungskosten steuerlich abgesetzt?

Werbungskosten führen zu einer Steuerersparnis, da sie von den damit zusammenhängenden Einnahmen abgezogen werden und nur die danach verbleibenden Einkünfte zu versteuern sind. Fachleute sprechen hier vom Nettoprinzip.

Bruttogehalt - Werbungskosten = (zu versteuernde) Einkünfte

Im Bereich der nichtselbständigen Arbeit

Werbungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nicht schon vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden. Werden keine einzelnen Werbungskosten geltend gemacht, wird ein Betrag von 1.000 Euro pauschal ohne Nachweis (Werbekostenpauschbetrag) angenommen. Werbungskosten sind in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen.

Im Bereich der Renteneinkünfte

Auch Rentner können Werbungskosten bei der Steuererklärung in Anlage R eintragen.

Im Bereich der Kapitaleinkünfte

Geldanleger können Werbungskosten, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag, in Höhe von maximal 801 Euro für Kapitaleinkünfte bei der Steuererklärung in der Anlage KAP eintragen.

Im Bereich der Vermietung und Verpachtung

Vermieter können Werbungskosten in der Anlage V steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer für das Mietshaus sowie Renovierungskosten.

Im Bereich der „Sonstige Einkünfte“

Zu den sonstigen Einkünften, die in der Anlage SO vermerkt werden, zählen beispielsweise der Unterhalt von einem Ex-Partner oder die Abgeordnetenbezüge eines Politikers. Auch hier können Werbungskosten geltend gemacht werden.

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