
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden oder sich beruflich orientieren möchten. Die Einstiegsqualifizierung ist mit einem Praktikum vergleichbar, nur dass es bei der EQ klarere gesetzliche Regelungen gibt. So sind hier beispielsweise die Vergütung sowie die Dauer (zwischen sechs und zwölf Monate) gesetzlich vorgeschrieben und festgelegt. Parallel zur betrieblichen Arbeit nimmt der Praktikant auch am Unterricht in der Berufsschule teil, sodass ihm im Verlauf des Praktikums die Inhalte des ersten Ausbildungsjahr vermittelt werden. Sind Praktikant und Betrieb mit der Zusammenarbeit zufrieden, kann im Anschluss an die EQ ein Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Die zuständige Kammer kann dann die Zeit des Praktikums anrechnen, sodass der Anwärter direkt ins zweite Lehrjahr einsteigt.
Wer kann eine Einstiegsqualifizierung machen?
Damit die Arbeitsagentur eine EQ fördert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist, dass der Anwärter beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet ist und keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem darf er noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, muss unter 25 Jahre alt sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Wie profitieren Unternehmen von der EQ?
Für Betriebe bietet die EQ viele Chancen, da sie sich nicht sofort auf drei Jahre an einen Jugendlichen binden müssen und beide Parteien sich zunächst einmal beschnuppern können. Zudem bedingt der demografische Wandel rückläufige Bewerberzahlen. Dadurch wird das Angebot, auch Jugendliche mit schlechteren Noten zu testen und ihnen eine Chance zu geben, interessanter. Unternehmen können durch die EQ Jugendliche an eine Ausbildung heranführen, der Übergang in eine Ausbildung ist dann jederzeit möglich. Zudem sind Einstiegsqualifizierungen aus allen Berufen ableitbar. Die Tätigkeitsbereiche können abhängig von der Entwicklung der Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.