Bildungsprämie


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Die Bildungsprämie wurde 2008 eingeführt und ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Sie besteht aus zwei Komponenten, nämlich aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Die Bildungsprämie soll die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung fördern. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds finanziert. 

Was ist ein Prämiengutschein?

Einen Prämiengutschein bekommen Weiterbildungsinteressierte, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro, nicht übersteigt. Der Staat übernimmt dabei 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Die verbleibenden Kosten sind vom Erwerbstätigen selbst aufzubringen, diese kann er beispielsweise über das Weiterbildungssparen (Spargutschein) finanzieren. Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Diese muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Was ist ein Spargutschein?

Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden – unabhängig vom Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, z. B. wenn der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zahlt, die in einem Bausparvertrag oder als Fondssparen angelegt sind. Der Spargutschein kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden. Der Spargutschein wird nach einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle ausgegeben.

Die Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderwege ist, dass die Bildungseinrichtung der eigenen Wahl bereit ist, Bildungsprämiengutscheine anzunehmen. Ob die persönlichen Voraussetzungen zum Erhalt der Bildungsprämie bspw. für eine REFA-Weiterbildung berechtigen, lässt sich vorab schnell feststellen und prüfen.

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