Ausbildungsvertrag


ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag stellt eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb dar. Der Berufsausbildungsvertrag wird vor Beginn der betrieblichen Ausbildung geschlossen und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen beiden Parteien. Ausbildungsverträge dürfen nur solche Betriebe abschließen, denen von der zuständigen Stelle die Ausbildungseignung zugesprochen wurde. Ein Ausbildungsvertrag muss in Schriftform erfolgen und in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der zuständigen Kammer eingetragen werden. Man unterscheidet in sechs verschiedene Kammern:

  • Handwerkskammer für handwerkliche Berufe wie Kraftfahrzeugmechaniker oder Elektroniker für Betriebstechnik
  • Industrie- und Handelskammer für Handelsberufe wie Bankkaufmann oder Groß- und Außenhandelskaufmann
  • Landwirtschaftskammer für landwirtschaftliche Berufe wie Landwirt oder Milchtechnologe
  • Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer für Berufe im Bereich der Rechtspflege wie Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte
  • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer für Berufe im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wie Steuerfachangestellter
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer für Gesundheitsberufe wie Medizinische Fachangestellte oder Pharmazeutisch-technische Assistentin

Die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags können variieren, müssen aber in gewissen Punkten übereinstimmen. So wie es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 11 der gesetzlichen Vorschriften bestimmt und die der Vertrag enthalten muss:

  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung mit Ziel sowie die Bezeichnung der Berufstätigkeit
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa Dienstreisen oder externe Vorträge.
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit bzw. wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen und Bedingungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrags und der gesamten Ausbildung
  • Allgemeine Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
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