Wer in Deutschland eine Ausbildung absolviert, erhält eine Ausbildungsvergütung als Entlohnung. Die Höhe der Vergütung hängt von unterschiedlichen Faktoren wie beispielsweise dem Bundesland, der Branche, geltenden Tarifverträgen sowie dem Ausbildungsjahr ab.
Die Ausbildungsvergütung muss während der Ausbildungszeit mindestens jährlich ansteigen. Das bestimmt das Berufsbildungsgesetz (§ 17). Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Die Vergütung ist zudem für die Zeit der Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie für die Dauer von bis zu sechs Wochen zu zahlen, wenn die Berufsbildung ausfällt oder der Auszubildende aus in seiner Person liegenden Gründen unverschuldet verhindert ist, seinen Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis nachzukommen, beispielsweise im Krankheitsfall.
Für die meisten Branchen gelten tarifliche Regelungen. Das bedeutet, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben einen Tarifvertrag geschlossen, in dem u.a. die Höhe der Ausbildungsvergütung festgelegt ist. Seit 2020 haben Auszubildende in nicht-tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben laut Berufsbildungsgesetz Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung. Diese liegt ab 2021 bei mindestens 550 Euro für das erste Lehrjahr.
Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung kann der Ausbildungsbetrieb noch weitere freiwillige Zahlungen leisten, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Vermögenswirksame Leistung.