Bildungsgutschein


bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein gehört zur staatlichen Bildungsfinanzierung. Hierbei wird das Geld nicht direkt an die Bildungseinrichtung transferiert, sondern der relevanten Personengruppe in Form von Gutscheinen ausgegeben. Die Bildungsinteressierten wählen dann eigenständig eine für sie passende Bildungseinrichtung und können gegen Vorlage des Bildungsgutscheins an der Weiterbildung teilnehmen. Die Bildungseinrichtung hingegen erhält den Gutscheinwert vom Staat erstattet.

Bekanntester Anwendungsfall sind die Bildungsgutscheine, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitslose ausgibt, damit diese an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung partizipieren können. Dabei legt sie folgende Eckpunkte fest:

  • Bildungsziel
  • Dauer für das Erreichen des Bildungsziels
  • Gültigkeitsort bzw. Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer bis zur Einlösung

Diese Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins erfüllt sein:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über drei Jahre
  • Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • vorliegende oder drohende Arbeitslosigkeit

Beim Einlösen des Bildungsgutscheins muss darauf geachtet werden, dass die vorgesehene Maßnahme für eine Weiterbildungsförderung zugelassen ist und der Weiterbildungsanbieter für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen ist.

Auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich vielmehr um eine sogenannte Kann-Leistung.

REFA Nordwest e.V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV

Ihre Ansprechpartner vor Ort

Sie haben Fragen zum Thema berufliche Weiterbildung oder ganz speziell zu einem unserer Seminare? Sie möchten REFA-Mitglied werden? Sie benötigen Informationen zu möglichen Förderprogrammen? Unsere Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Nutzen Sie das profunde REFA-Wissen zur Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs oder für Ihr persönliches berufliches Fortkommen!

Sollte kein Ansprechpartner angezeigt werden, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl in das dafür vorgesehene Feld ein.

Diese Website verwendet Cookies. Cookies gewährleisten den Funktionsumfang unseres Angebots, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können zu Analysezwecken gesetzt werden.