
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde 1969 eingeführt und 2005 erstmals grundlegend novelliert. Es dient dem Zweck, die Qualität der dualen Berufsausbildung in Deutschland zu sichern und die Ausbildungschancen für junge Menschen zu verbessern. Das BBiG regelt die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Zudem bestimmt das Gesetz die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses. Anfang 2020 wurde die Fassung von 2005 von einer weiteren Novelle abgelöst.
Das Berufsbildungsgesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen, die für die tägliche Praxis im Ausbildungsbetrieb relevant sind. Es bestimmt Rechte und Pflichten sowohl der Auszubildenden als auch der ausbildenden Betriebe, es regelt die Anerkennung von Ausbildungsberufen und die allgemeine Organisation der dualen Berufsausbildung sowie des dazugehörigen Prüfungswesens.
Für Berufe, die durch die Handwerksordnung geregelt werden, gilt das BBiG nur in Auszügen. Beamtenausbildungen oder Berufsausbildungen in Heilberufen erfolgen nicht nach den Bestimmungen des BBiG.
Neben der betrieblichen Ausbildung befasst sich das Berufsbildungsgesetz auch mit den Rahmenbedingungen für eine einheitliche berufliche Fortbildung in Deutschland, um die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder zu erweitern. Parallel dazu soll die berufliche Umschulung zur Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.