Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz


allgemeines gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, stellt das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien dar, die im Jahr 2000 erlassen wurden. Nachdem mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgten, trat das AGG am 18. August 2006 schließlich in Kraft. Erstmalig wurde in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen) umfassend regelt. 

Anwendungsbereiche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Dass AGG findet in folgenden Bereichen Anwendung:

  • Bildung

  • Zugang zu Berufsausbildung

  • Arbeitsbedingungen (inklusive Einstellungs- und berufliche Aufstiegsbedingungen)

  • Mitgliedschaft in Gewerkschaften

  • Sozialschutz

  • Zugang zu bzw. Versorgung mit den öffentlich zur Verfügung stehenden Gütern und Dienstleistungen

So muss beispielsweise der gesamte Bewerbungsprozess, beginnend mit der Stellenausschreibung, diskriminierungsfrei gestaltet sein. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben Beschäftigte Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen. Sie können Schadensersatz oder Entschädigung verlangen und sich bei seinem Arbeitgeber über Benachteiligungen beschweren. In allen Betrieben muss eine entsprechende Beschwerdestelle existent und den Beschäftigten bekannt sein. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Beschäftigte vorzugehen, die andere Mitarbeitende diskriminieren. Die möglichen Maßnahmen reichen dabei von einer Versetzung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Auch bei Geschäften des täglichen Lebens wie dem Einkaufen, bei Versicherungs- und Bankgeschäften und bei Restaurant- oder Clubbesuchen gilt der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. 

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