
Umschulung
Eine Umschulung ist eine Maßnahme in der beruflichen Erwachsenenbildung, die eine Person befähigen soll, eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte berufliche Tätigkeit auszuführen. Im Gegensatz zu einer beruflichen Anpassungsfortbildung stehen hier nicht vorrangig weiterqualifizierende Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund, sondern eine neue berufliche Qualifikation in einem der über 300 staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Auch schulische Ausbildungen, zum Beispiel in der Altenpflege oder als Erzieher/in, lassen sich in Form von Umschulungen absolvieren.
Eine Umschulung wird häufig dann gewählt, wenn eine Weiterbeschäftigung im erlernten Beruf beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen (Unfall, allergische Probleme etc.) nicht mehr möglich ist oder das Beschäftigungsangebot im erlernten Beruf nicht mehr verfügbar ist.
Formen der Umschulung
Je nach gewünschtem Beruf gibt es folgende Formen der Umschulung: betriebliche Einzelumschulung oder schulische Umschulung in entsprechenden Kursen.
Betriebliche Einzelumschulung
Die betriebliche Einzelumschulung ähnelt einer dualen Ausbildung, deren Dauer allerdings je nach persönlichen Voraussetzungen und in Absprache mit der zuständigen Kammer zeitlich verkürzt werden kann. Es wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, den die Kammer genehmigen muss. Am Ende der Einzelumschulung wird eine Abschlussprüfung abgelegt. Das Ablegen einer Zwischenprüfung ist nicht verpflichtend.
Der Lebensunterhalt wird in dieser Zeit entweder durch die Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltsleistungen des Leistungsträgers (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung etc.) finanziert.
Schulische Umschulung
Eine Reihe von Berufen wird nicht betrieblich ausgebildet, sondern an Berufsfachschulen gelehrt. Oft sind Praktika Teil der Ausbildung. Die schulische Umschulung kann auch als Vollzeitmaßnahme bei einem Bildungsträger erfolgen. Die Dauer einer solchen Umschulung beträgt zwischen 18 und 24 Monaten und beinhaltet Theorie- und Praxisanteile. Es erfolgt eine Abschlussprüfung bei einer für die Ausbildung zuständigen Institution.
Anders als bei der betrieblichen Einzelumschulung gibt es bei der schulischen Umschulung keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil: Oft ist hier noch Schulgeld zu zahlen. In Ausnahmefällen können anfallende Unterhaltskosten und sonstige Kosten von einem Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung etc.) übernommen werden.