Sabbatical


sabbatical

Sabbatical

Beim Sabbatical oder Sabbatjahr handelt es sich um unbezahlten Sonderurlaub, den der Arbeitnehmer nach seinen eigenen Vorstellungen gestaltet. Ein Sabbatical kann von einem Monat bis zu einem ganzen Jahr dauern. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical – ausgenommen Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, bei denen dieser Sonderurlaub mit einer Dauer von bis zu einem Jahr gesetzlich geregelt ist.
Das Wort Sabbatjahr stammt ursprünglich aus der Tora und bezeichnet das siebte Jahr, welches dazu diente, Ruhe und Auszeit zu bieten und dabei neue Kräfte zu sammeln. Es wurde erneut durch amerikanische Hochschulprofessoren aufgegriffen, welche das Sabbatical dazu nutzten, um sich bei einer längeren Auszeit auf ihre berufliche Entwicklung sowie auf ihre Forschung zu konzentrieren.

Sabbatical in Deutschland

Mittlerweile erfreut sich das Konzept des Sabbaticals auch in Deutschland großer Beliebtheit. Neben Beamten und Angestellte des öffentlichen Dienstes entscheiden sich auch immer mehr Arbeitnehmer der freien Wirtschaft dazu, ein Sabbatjahr einzulegen, um sich eine Pause zu gönnen. Ob zwischen zwei Lebensphasen, vor einer neuen Ausbildung oder einem Positionswechsel, während einer beruflichen oder privaten Umorientierungsphase oder – oft sogar arbeitgebergefördert – als eine Auszeit von ein paar Monaten bis zu einem Jahr im aktuellen Job.

Sabbatical-Modelle

Das Sabbatical hält als Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung immer häufiger Einzug in Unternehmen. Während diese Art der Auszeit bei Beamten eindeutig geregelt ist, benötigt ein in der freien Wirtschaft tätiger Arbeitnehmer die Zustimmung des Arbeitgebers. Es stehen mehrere Finanzierungs- und Realisierungsmodelle zur Auswahl:

  • Sabbatical durch unbezahlten Sonderurlaub
  • Sabbatical durch Arbeitszeitguthaben
  • Sabbatical durch Lohnverzicht
  • Sabbatical durch Teilzeitarbeit
  • Sabbatical durch Kündigung

Sabbatical durch unbezahlten Sonderurlaub
Bei diesem Modell können Sie sich eine Beurlaubung von bis zu einem Monat von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Zwar werden Sie in dieser Zeit nicht bezahlt, bleiben dafür aber weiter gesetzlich sozialversichert und haben nach Rückkehr weiterhin Anspruch auf Ihren Job. Ein weiterer Vorteil: Sollten Sie Ihren Jahresurlaub ansparen, können Sie Ihr Sabbatical auf bis zu zwei Monate verlängern.

Sabbatical durch Arbeitszeitguthaben
Diese Option zählt mittlerweile zu den beliebtesten Sabbatical-Modellen und ist auch relativ simpel. Über einen längeren Zeitraum sparen Sie sich Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto an und nutzen diese dann auf einen Schlag für ein Sabbatical. Der Vorteil: Da die geleisteten Überstunden ja nicht bezahlt wurden, sind Sie bei Ihrem Sabbatical weiterhin voll versichert und werden bezahlt.

Sabbatical durch Lohnverzicht
Dieses Sabbatjahr-Modell ist relativ klassisch und sehr beliebt. Grundsätzlich handelt es sich um ein reduziertes Arbeitsverhältnis, bei dem Sie für einen längeren Zeitraum auf Ihr volles Gehalt verzichten und nur einen Teil ausbezahlt bekommen, dafür aber weiterhin Vollzeit beschäftigt sind. Um diesen Anspruch wahrzunehmen, müssen Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten haben und in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten.

Sabbatical durch Teilzeitarbeit
Bei diesem Modell handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, bei der Sie als Mitarbeiter vor Beginn des Sabbaticals von Vollzeit auf eine Teilzeitbeschäftigung wechseln. Während dieser Zeit erhalten Sie ein dementsprechendes niedrigeres Gehalt, arbeiten aber weiterhin auf Vollzeitbasis. So werden Sie während Ihres Sabbaticals weiterhin bezahlt. Wie auch beim Lohnverzichtmodell können Sie die Teilzeitarbeit nur nutzen, wenn Sie bereits mehr als sechs Monate im Betrieb angestellt sind.

Sabbatical durch Kündigung
Wenn Sie in Ihrem jetzigen Job unzufrieden sind und über einen Wechsel nachdenken, lohnt es sich, zu kündigen und in der Übergangsphase ein Sabbatical einzulegen. Bevor Sie diesen Schritt machen, sollten Sie jedoch sicher sein, dass Sie über genügend Geld für die Auszeit verfügen. Gleichzeitig sollten Sie auch beachten, dass Sie, wenn sie das Arbeitsverhältnis selber kündigen, von der Arbeitsagentur für bis zu drei Monate gesperrt werden können und in dieser Zeit auch keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. 

Sie wollen sich während ihres Sappatical weiterbilden? Dann informieren Sie sich über unsere REFA-Seminare und -Ausbildungen. Unsere Weiterbildungen sind übrigens auch als Online-Seminare buchbar. 

 

REFA Nordwest e.V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV

Ihre Ansprechpartner vor Ort

Sie haben Fragen zum Thema berufliche Weiterbildung oder ganz speziell zu einem unserer Seminare? Sie möchten REFA-Mitglied werden? Sie benötigen Informationen zu möglichen Förderprogrammen? Unsere Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Nutzen Sie das profunde REFA-Wissen zur Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs oder für Ihr persönliches berufliches Fortkommen!

Sollte kein Ansprechpartner angezeigt werden, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl in das dafür vorgesehene Feld ein.

Diese Website verwendet Cookies. Cookies gewährleisten den Funktionsumfang unseres Angebots, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können zu Analysezwecken gesetzt werden.